Bauen Sie eine neue Halle?
Im Rahmen der Sonderwirtschaftszone Kostrzyn-Słubice (Polnische Investitionszone) wird die Förderung nicht für eine bestimmte Branche gewährt, sondern für die Durchführung einer neuen Investition.
BAUEN SIE EINE NEUE HALLE?
Wir haben für Sie ein Beispiel für eine Investition, die im Bau einer Möbelfabrik in Kostrzyn nad Odrą besteht.
Annahmen:
- Standort: Kostrzyn nad Odrą (Woiwodschaft Lebus),
- Investition: Bau eines neuen Möbelproduktionswerks,
- Unternehmer: mittleres Unternehmen,
- geplante förderfähige Kosten: 50 Mio. PLN,
- Förderentscheidung vor Beginn der Investition erhalten,
- die Investition erfüllt die Bedingungen der Polnischen Investitionszone.
Wie hoch fällt die Steuerbefreiung aus?
In der Woiwodschaft Lebus beträgt die maximale Basisintensität der Regionalbeihilfe für ein mittleres Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
50.000.000 PLN × 50 % = 25.000.000 PLN
Maximale Befreiungsgrenze: 25 Mio. PLN
Das bedeutet, dass der oben genannte Unternehmer insgesamt maximal 25 Mio. PLN Körperschaftsteuer (CIT) auf das Einkommen aus der von der Förderentscheidung erfassten Tätigkeit nicht zahlen muss.
Es handelt sich dabei weder um eine Auszahlung von 25 Mio. PLN auf ein Konto noch um eine Erstattung der Baukosten. Es ist eine Beihilfegrenze, die schrittweise durch nicht gezahlte Einkommensteuer in Anspruch genommen wird.
Zu den förderfähigen Kosten können insbesondere Ausgaben für Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Geräte, Ausstattung, technische Anlagen sowie bestimmte immaterielle Vermögenswerte und Rechte im Zusammenhang mit der neuen Investition gehören. Alternativ kann die Beihilfe auf der Grundlage der zweijährigen Arbeitskosten neu eingestellter Personen berechnet werden, doch beide Grundlagen werden nicht addiert – es wird die günstigere Methode gewählt.
Prüfen Sie, ob Ihre Investition für eine Förderentscheidung in Frage kommt? Wir laden Sie auf unsere Website ein: www.kssse.pl sowie zum direkten Kontakt mit der Marketingabteilung der K-S SSE.