Ein Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt ist berechtigt eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in Anspruch zu nehmen, die sich nach der Höhe der Investitionskosten oder nach dem Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätzen richtet.
INVESTITIONSBEDINGUNGEN AUF DEM GEBIET DER K-S SWZ
- Erlangen von der K-S SSE S.A. der Genehmigung für Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit,
- Investitionsaufwendungen in Höhe von mindestens 100 Tsd. €.
Ein kleiner Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 70% der Investitionskosten oder 70% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben).
Ein mittelständischer Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 60% der Investitionskosten oder 60% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben).
Ein großer Unternehmer, der eine wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kostrzyn-Słubice Sonderwirtschaftszone aufnimmt, erhält eine Befreiung von der Körperschaftssteuer CIT in der Höhe von 50% der Investitionskosten oder 50% der zweijährigen Arbeitskosten (Bruttogehalt und mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern verbundene Sozialabgaben).
Prüfen Sie, wie groß Unternehmer Sie sind.
Auf unserer Website finden Sie eine Steuer-Rechner - einfaches Werkzeug, das Ihnen erlaubt, schnell die Höhe der Steuerentlastung zu berechnen, dass Sie durch die Investition in unserer Region erhalten.
1 Variante (Beispiel):
| KÖRPERSCHAFTSTEUERBEFREIUNG BERECHNET NACH DER HÖHE DER INVESTITIONSKOSTEN | |
|---|---|
| Grundstückserwerb 1 ha | 100 000 € |
| Produktionshalle und Sozialgebäude | 600 000 € |
| Ausstattung | 300 000 € |
| Gesamthöhe der Investitionskosten | 1 000 000 € |
Steuerbefreiung in lubuskie:
| Unternehmer |
Höhe der Steuerbefreiung /Steuersatz im Jahr 2011 -19%/ |
Steuerfreies Einkommen |
|---|---|---|
| klein | 70% * 1 000 000 € = 700 000 € | 3,68 mln € |
| mittelständisch | 60% * 1 000 000 € = 600 000 € | 3,16 mln € |
| groß | 50% * 1 000 000 € = 500 000 € | 2,63 mln € |
Steuerbefreiung in zachodniopomorskie and wielkopolskie
| Unternehmer |
Höhe der Steuerbefreiung /Steuersatz im Jahr 2011 -19%/ |
Steuerfreies Einkommen |
|---|---|---|
| klein | 60% * 1 000 000 € = 600 000 € | 3,2 mln € |
| mittelständisch | 50% * 1 000 000 € = 500 000 € | 2,6 mln € |
| groß | 40% * 1 000 000 € = 400 000 € | 2,1 mln € |
Die Voraussetzung für die steuerliche Befreiung besteht daran, dass die, mit der Investition verbundene wirtschaftliche Tätigkeit, für mindestens 5 Jahre für großen Unternehmen erhalten bleibt und für mindestens 3 Jahre für kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bleibt.
2 Variante (Beispiel):
| KÖRPERSCHAFTSTEUERBEFREIUNG BERECHNET NACH DER ZAHL DER NEUEN ARBEITSPLÄTZEN | |
|---|---|
| Zahl der Beschäftigten | 100 |
| Durchschnittliche Höhe der Bruttoarbeitskosten pro 1 Person | 390 € |
| Gesamtkosten der Beschäftigung im Zeitraum von 2 Jahren (100 * 390 * 24) | 936 000 € |
Steuerbefreiung in lubuskie:
| Unternehmer |
Höhe der Steuerbefreiung /Steuersatz im Jahr 2011 -19%/ |
Steuerfreies Einkommen |
|---|---|---|
| klein | 70% * 936 000 € = 655 200 € | 3,7 mln € |
| mittelständisch | 60% * 936 000 € = 561 600 € | 3,2 mln € |
| groß | 50% * 936 000 € = 468 000 € | 2,6 mln € |
Steuerbefreiung in zachodniopomorskie and wielkopolskie
| Unternehmer |
Höhe der Steuerbefreiung /Steuersatz im Jahr 2011 -19%/ ) |
Steuerfreies Einkommen |
|---|---|---|
| klein | 60% * 936 000 € = 561 600 € | 2,96 mln € |
| mittelständisch | 50% * 936 000 € = 468 000 € | 2,46 mln € |
| groß | 40% * 936 000 € = 374 400 € | 1,97 mln € |
Die Voraussetzung für die steuerliche Befreiung besteht daran, dass die, mit der Investition verbundene neue Arbeitsplätze, für mindestens 5 Jahre für großen Unternehmen erhalten bleiben und für mindestens 3 Jahre für kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bleiben.